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Prüfungsfragen für die IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO — Finanzanlagenvermittler. Mit KI-Erklärungen & Prüfungssimulation. Kostenlos testen.
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Ein kostenloser Vorgeschmack auf die IHK-Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO: Beantworte drei Fragen direkt hier – Lösung und Erklärung gibt es sofort.
Welche Behörde erteilt die Erlaubnis nach §34f GewO für einen Finanzanlagenvermittler?
In welchem Register werden Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO eingetragen?
Welche Mindestdeckungssumme muss die Berufshaftpflichtversicherung eines §34f-Vermittlers pro Versicherungsfall aufweisen?
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Die IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO — Finanzanlagenvermittler
Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermittelt (Investmentfonds, Vermögensanlagen, Direktinvestments), benötigt gemäß §34f Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis. Voraussetzung ist der Nachweis der Sachkunde — entweder durch einen anerkannten Berufsabschluss oder durch die IHK-Sachkundeprüfung nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Die Prüfung wird vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und umfasst Kenntnisse zu Berufsrecht, Anlageprodukte, Kundenberatung, Volkswirtschaft und Steuerrecht.
Prüfungsaufbau
Die schriftliche Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen gemäß FinVermV. Die Fragen verteilen sich auf Sachgebiete:
§34f GewO, FinVermV, WpHG-Anforderungen, Pflichten & Haftung
Investmentfonds, Vermögensanlagen, Aktien, Anleihen, Altersvorsorge
Konjunktur, Geldpolitik, Zins- und Währungsrisiken
Abgeltungsteuer, Soli, Beratungsprotokoll, Geeignetheitsprüfung
Bestehensregeln
Um die Prüfung zu bestehen, müssen in jedem Sachgebiet mindestens 50% der Punkte erreicht werden.
Wer muss die Prüfung ablegen?
Grundsätzlich muss jeder, der gewerblich Finanzanlagen vermitteln möchte, die §34f-Sachkundeprüfung ablegen — also unabhängige Anlageberater, Vermittler von Investmentfonds und Vermögensanlagen sowie Quereinsteiger. Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen — jeder kann sich anmelden, unabhängig von Alter oder Vorbildung.
Befreiung von der Prüfungspflicht
Folgende Personen können von der Prüfung befreit sein:
- Bankkaufleute mit entsprechender Weiterbildung
- Versicherungskaufleute (für bestimmte Produktkategorien)
- Absolventen wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Studiengänge
- Geprüfte Finanzanlagenfachleute (IHK)
Kosten, Termine und Anmeldung
Die Prüfungsgebühr wird von jeder IHK individuell festgelegt und liegt typischerweise zwischen 100 und 250 Euro. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen.
Tipps für eine gute Vorbereitung
- 30 Fragen kostenlos testen: Mit 34f-quiz.de kannst du 30 Fragen alle Premium-Features testen — Prüfungsfragen direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
- Verstehen statt Auswendiglernen: Das Kapitalmarktrecht enthält viele Querverweise. Verstehe die Zusammenhänge zwischen Produkten, Pflichten und Anlegerschutz.
- Alle Sachgebiete gleichmäßig vorbereiten: Die 50%-Regel pro Sachgebiet ist die größte Hürde.
- Mit prüfungsnahen Fragen üben: Simulationen unter prüfungsähnlichen Bedingungen helfen dir, dein Zeitmanagement zu optimieren.
Hinweis: Die Übungsfragen auf 34f-quiz.de orientieren sich an den Themenbereichen der FinVermV, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO?
Für welche Produkte gilt die §34f-Erlaubnispflicht?
Wie ist die §34f-Prüfung aufgebaut?
Wie lautet die Bestehensgrenze?
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Was kostet die §34f-Prüfung?
Gibt es Gleichstellungen, die von der Prüfung befreien?
Gibt es eine Weiterbildungspflicht?
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Bereit für die Prüfung?
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